Urheberrecht und Nutzungsrechte
authentiQ arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen.
1.1 An den von authentiQ erstellten Texten, Konzepten und Gestaltungsarbeiten werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Diese gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit authentiQ zulässig.
1.2. Alle Texte, Konzepte und Gestaltungsarbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Texte, Konzepte und Gestaltungsarbeiten, die authentiQ für den Auftraggeber erstellt hat, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von authentiQ weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Autraggeber.
1.5. authentiQ ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben oder zu archivieren. Wünscht der Auftraggeber, dass authentiQ ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und ggf. gesondert zu vergüten.
1.6. authentiQ haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von authentiQ ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
1.7. authentiQ hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt authentiQ, ohne Nachweis Schadenersatz in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
1.8. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Vergütung
2.1. Basis der Vergütung innerhalb der authentiQ-Bereiche Text, Konzeption, Gestaltung und Marketing-Services sind die unter "Auftragsgestaltung" gelisteten Abrechnungsmöglichkeiten. Maßgeblich sind die im konkreten Angebot aufgeführten Preise und Stundensätze.
2.2. Der zwischen Auftraggeber und authentiQ vereinbarte Stundensatz zzgl. MwSt. bezieht sich auf sämtliche Leistungen innerhalb der authentiQ-Bereiche Text, Konzeption, Gestaltung und Marketing-Services.
2.3 Texte, Konzepte und Gestaltungsarbeiten bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind (siehe dazu ergänzend Vergütung authentiQ Imageberatung).
2.4. Werden Texte, Konzepte und Gestaltungsarbeiten in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist authentiQ berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.5. Die Anfertigung von Texten, Konzepten, Gestaltungsarbeiten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die authentiQ für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Fälligkeit der Vergütung
Sofern nicht anders mit dem Auftragnehmer vereinbart, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Ist eine Teilabnahme vereinbart, so ist die vereinbarte Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von authentiQ hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Gestaltungsarbeiten, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. authentiQ ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Die entsprechende Vollmacht gilt mit der Auftragserteilung als erteilt.
4.3. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4. Nebenkosten wie z.B. Material-, Kurier- und Versandkosten werden nach Aufwand berechnet und sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
6.1. Nachträgliche Autorenkorrekturen werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.2. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind authentiQ Korrekturmuster vorzulegen.
6.3. Druck- und Produktionsüberwachung durch authentiQ erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber authentiQ 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. authentiQ ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Haftung
7.1. authentiQ haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. authentiQ verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern authentiQ notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von authentiQ. authentiQ haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. authentiQ lässt vor der Veröffentlichung Texte, Konzepte und Gestaltungsarbeiten vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung bzw. Freigabe geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte, Konzepte und Gestaltungsarbeiten auf den Auftraggeber über.
7.5. authentiQ übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte, Konzepte und Gestaltungsarbeiten, Grafiken/Bilder/Website. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.
7.6. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.7. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei authentiQ geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des jeweiligen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Texten, Konzepten oder Gestaltungsarbeiten Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. authentiQ behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Über den vereinbarten Umfang des Auftrags hinausgehende Leistungen verpflichten den Auftraggeber zur Zahlung des dafür benötigten Aufwands durch authentiQ.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber authentiQ von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Ergänzendes zum Bereich Imageberatung
Die Anmeldung zu einem Beratungstermin und Fotoshooting kann telefonisch, per E-Mail bzw. per Anmeldeformular erfolgen. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, geben Sie bitte umgehend, spätestens jedoch zwei Tage vor Termin telefonisch oder per E-Mail Bescheid. Falls authentiQ aus einem wichtigen Grund einen Termin absagen oder verlegen muss, steht es dem Interessenten frei, einen neuen Termin zu vereinbaren. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Vergütung
Die Vergütung der Leistungen im Bereich Imageberatung erfolgt auf Basis der aktuell hinterlegten Preise auf dieser Internetseite. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Die Kostenübernahme für erteilte Aufträge ist mit Leistungserbringung verpflichtend, auch bei Nichtgefallen. Die Bezahlung erfolgt bar bei Leistungserbringung gegen Quittung oder gegen Rechnung.
Haftungsausschluss
Die Leistungen innerhalb des Bereichs authentiQ Imageberatung sind keine Therapie und sollen diese auch nicht ersetzen. Falls Sie psychisch erkrankt sind, wenden Sie sich bitte an einen Arzt oder Therapeuten. Wenn Sie sich in Therapie befinden, klären Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem Therapeuten, ob ein Colour- oder Stylecheck, Fotoshooting oder eine andere Leistung aus dem Bereich Imageberatung förderlich ist. Jede Person bucht in eigener Verantwortung einen Colour-/Style-Check und macht aus eventuellen Folgen keinerlei Ansprüche geltend. Für Unfälle auf dem Weg hin- und zurück zu einem Beratungs-/Fototermin und in den Räumlichkeiten selbst, am Erfüllungsort bei den Kunden oder Outdoor haftet authentiQ nicht. Styling- und weitere Tipps fungieren rein als Empfehlungen, die vom/der jeweiligen Kunden/in selbst überprüft werden müssen. Kaufentscheidungen bzw. Entscheidung für eine Änderung des Looks oder der Garderobe hat der/die Kunde/in immer selbst und eigenverantwortlich zu treffen. Dies gilt auch für die Anfertigung von Maßkleidung bzw. Accessoires. Diesbezüglich ist die Haftung ausgeschlossen. Es wird keinerlei Schadensersatzanspruch aufgrund gekaufter Ware geltend gemacht.
Bildrechte und Eigentumsvorbehalt für Fotos
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Aufnahmen Eigentum von authentiQ und dürfen für keinerlei Veröffentlichung genutzt werden. Nach Eigentumsübergang durch Rechnungsbezahlung ergeht uneingeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Bei Nutzung für gewerbliche Zwecke (Internet, Presse, Werbematerialien) in jeglichen Medien ist eine Zustimmung und Lizenzfreigabe durch authentiQ ausdrücklich und zwingend erforderlich. Sechs Monate nach Versand erlischt der Anspruch auf die Fotodaten. Nach Erhalt des Datenträgers sind Sie für die Sicherung Ihrer Foto- und auch sonstigen, von authentiQ überlassenen Daten selbst verantwortlich. Diesbezüglich sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche nach Fristablauf ausgeschlossen.
Die authentiQ erstellten Berichte und Skripts für den Bereich Imageberatung, die darin enthaltenen Texte, Konzepte und Gestaltungsarbeiten unterliegen, wie alle Leistungen von authentiQ, dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von authentiQ, wenn der Auftraggeber zu dem in § 38 I ZPO genannten Parteienkreis (Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) gehört.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand Mai 2018